Was versteht man unter einer Grundstücksteilung?
Bei einer Grundstücksteilung wird ein einheitliches Grundstück geteilt in ein oder mehrere kleinere Grundstücke. Unbedingt darauf zu achten ist, dass Zufahrtsrechte eingeräumt werden. Denn ansonsten kann der Fall eintreten, dass ein zum Beispiel dahinterliegendes Grundstück über keine rechtlich gesicherte Zufahrt verfügt. Siehe Schaubild unten:
Grundstück ohne Zufahrt?
Nicht nur reine Theorie.
Wird bei Grundstücksteilungen vergessen, eine Dienstbarkeit für ein dahinterliegendes Grundstück einzutragen, ist dieses faktisch wertlos. Passiert ist dies konkret bei einem Vertrag, der kostengünstig bei einem Nichtfachmann erstellt wurde. Er verwendete offensichtlich das falsche Muster.
Hier zeigt sich: Nichts ist so teuer wie ein billiger Vertrag. Vertrauen Sie uns als Spezialisten, denn wir wickeln auch die Grundteilung beim Vermessungsamt ab.
Für Grundstücksteilung braucht man die Zustimmung der Gemeinde
Wenn man ein Grundstück in kleinere Teile unterteilen möchte, muss zunächst ein Vermessungsplan erstellt werden. Damit dieser Vermessungsplan aber auch beim Grundbuch durchgeführt werden kann, ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich, die sogenannte Grundteilungsbewilligung. Diese muss vom Bürgermeister unterschrieben werden. Die Gemeinde hat nämlich ein Mitspracherecht, ob und in welcher Form Grundstücke in kleinere Teile aufgeteilt werden dürfen. In vielen Fällen wird bei der Entscheidung, ob die Genehmigung erteilt wird, auch zuvor der Raumplaner beigezogen.
Das gleiche gilt im Übrigen auch für die Zusammenlegung von kleinen Grundstücken zu einem großen Grundstück, auch hier benötigt man die Grund(teilungs)bewilligung, welche in einem solchen Fall eigentlich Grund"zusammenlegungs"bewilligung heißen müsste.
Welche Kosten entstehen bei einer Grundstücksteilung?
Zum Zwecke der Grundstücksteilung muss zunächst ein Vermessungsbüro konsultiert werden. Dieses führt eine Vermessung durch und erstellt eine sogenannte Vermessungurkunde. In dieser Vermessungurkunde sind alle Teilungslinien eingezeichnet (siehe Schaubild oben). Diese Vermessungsurkunde muss sodann beim Vermessungsamt eingereicht werden. Die Kosten für die Vermessungsurkunde hängen stark vom Aufwand ab. Ebenso die Kosten der Vertragsabwicklung, da teilweise umfangreiche Erhebungen durchzuführen sind. So zum Beispiel die Prüfung, ob Rechte und Belastungen neu einzutragen sind oder mitzuübertragen sind bzw. sonstige Zustimmungen von Buchberechtigten notwendig sind.