Was versteht man unter einer Grundstücksteilung?

Bei einer Grundstücksteilung wird ein einheitliches Grundstück geteilt in ein oder mehrere kleinere Grundstücke. Unbedingt darauf zu achten ist, dass Zufahrtsrechte eingeräumt werden. Denn ansonsten kann der Fall eintreten, dass ein zum Beispiel dahinterliegendes Grundstück über keine rechtlich gesicherte Zufahrt verfügt. Siehe Schaubild unten:

Grundstück ohne Zufahrt?

Grundstück ohne Zufahrt?

Nicht nur reine Theorie.

Wird bei Grundstücksteilungen vergessen, eine Dienstbarkeit für ein dahinterliegendes Grundstück einzutragen, ist dieses faktisch wertlos. Passiert ist dies konkret bei einem Vertrag, der kostengünstig bei einem Nichtfachmann erstellt wurde. Er verwendete offensichtlich das falsche Muster.

Hier zeigt sich: Nichts ist so teuer wie ein billiger Vertrag. Vertrauen Sie uns als Spezialisten, denn wir wickeln auch die Grundteilung beim Vermessungsamt ab.

Für Grundstücksteilung braucht man die Zustimmung der Gemeinde

Für Grundstücksteilung braucht man die Zustimmung der Gemeinde

Wenn man ein Grundstück in kleinere Teile unterteilen möchte, muss zunächst ein Vermessungsplan erstellt werden. Damit dieser Vermessungsplan aber auch beim Grundbuch durchgeführt werden kann, ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich, die sogenannte Grundteilungsbewilligung. Diese muss vom Bürgermeister unterschrieben werden. Die Gemeinde hat nämlich ein Mitspracherecht, ob und in welcher Form Grundstücke in kleinere Teile aufgeteilt werden dürfen. In vielen Fällen wird bei der Entscheidung, ob die Genehmigung erteilt wird, auch zuvor der Raumplaner beigezogen.

Das gleiche gilt im Übrigen auch für die Zusammenlegung von kleinen Grundstücken zu einem großen Grundstück, auch hier benötigt man die Grund(teilungs)bewilligung, welche in einem solchen Fall eigentlich Grund"zusammenlegungs"bewilligung heißen müsste.

Welche Kosten entstehen bei einer Grundstücksteilung?

Zum Zwecke der Grundstücksteilung muss zunächst ein Vermessungsbüro konsultiert werden. Dieses führt eine Vermessung durch und erstellt eine sogenannte Vermessungurkunde. In dieser Vermessungurkunde sind alle Teilungslinien eingezeichnet (siehe Schaubild oben). Diese Vermessungsurkunde muss sodann beim Vermessungsamt eingereicht werden. Die Kosten für die Vermessungsurkunde hängen stark vom Aufwand ab. Ebenso die Kosten der Vertragsabwicklung, da teilweise umfangreiche Erhebungen durchzuführen sind. So zum Beispiel die Prüfung, ob Rechte und Belastungen neu einzutragen sind oder mitzuübertragen sind bzw. sonstige Zustimmungen von Buchberechtigten notwendig sind.

Klientenstimmen

  • Die fachgerechte und rasche Erledigung des Vertrages sowie die sehr menschliche und freundliche Betreuung haben mich überzeugt. Faires und angemessenes Honorar. Sehr empfehlenswert!

    David Heiss, Raiffeisenbank Prutz
    David Heiss, Raiffeisenbank Prutz
  • Ich habe 3 Kaufverträge mit Treuhandabwicklung über die Die Fachkanzlei Schimana abwickeln lassen und war jedesmal äußerst zufrieden. Genauigkeit und Fachkompetenz und rasche unkomplizierte Vorgangsweise heben diese Kanzlei von vielen anderen ab!

    Elisabeth Karrer, Maurach in Tirol
  • Prompt - kompetent - Information über den aktuellen Stand ist perfekt! Die Vertragsabwicklungen erfolgen zu meiner vollsten Zufriedenheit, das Honorar ist durchaus angemessen.

    Kurt Rietzler, Hotel Linde in Ried
    Kurt Rietzler, Hotel Linde in Ried
  • Äußerst freundlich und kompetent, hervorragendes Fachwissen von Herrn Dr. Schimana und zuvorkommende, liebenswerte Mitarbeiterinnen. Die Kanzlei ist für mich sowieso unübertrefflich.

    Lilo Strolz, Hotel Parseierblick, St. Anton.
  • Mir wurde die Kanzlei empfohlen und dafür bin ich noch heute sehr dankbar. Alles, wie man sich das wünscht. Jetzt kann ich die Kanzlei selber mit ruhigem Gewissen weiterempfehlen.

    Mag. Dr. Florian Demetz, Tierarzt in Ried
    Mag. Dr. Florian Demetz, Tierarzt in Ried
  • Wir haben im April 2016 eine Eigentumswohnung erworben, und wurden von Herrn Dr. Mag. Schimana im Vorfeld ausführlich und mit hoher Kompetenz beraten.
    Wir können diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.
    Wir möchten uns nochmals ganz herzlich bei Ihnen allen für die perfekte Zusammenarbeit bedanken und dass alles so wunderbar geklappt hat.

    Marion und Reinhold Kufner, Ehrwald in Tirol
    Marion und Reinhold Kufner, Ehrwald in Tirol

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