Was versteht man unter einer Bauträgerabwicklung?
Wird eine Wohnung erst gebaut, so kauft der Käufer dies Wohnungen vom Plan, ohne dass das Gebäude bereits steht. Dies bringt gewisse Risken mit sich.
Hier kommt das sogenannte Bauträgervertragsgesetz zur Anwendung. Der Bauträger erhält nur schrittweise so viel an Zahlungen, wie auch an Bausubstanz verbaut wurde. Dies erfolgt nach dem sogenannten Ratenplan. Erst wenn zum Beispiel Rohbau und Dach fertiggestellt sind, erhält der Bauträger die ersten 40 % des Kaufpreises. Den Baufortschritt selbst prüft der sogenannte Baufortschrittprüfer, dies ist ein gerichtlich beeideter Sachverständiger aus dem Bauwesen.
Sicherung der Zahlungen durch Sachverständigen
Damit Sie die absolute Sicherheit haben, dass Zahlungen nur dann an den Bauträger weitergeleitet werden, wenn auch der entsprechende Baufortschritt erreicht ist, werden von mir zahlreiche Sicherungsinstrumente in den Vertrag mit eingebaut. Damit können Sie beruhigt sein, dass nur so viel an den Bauträger bezahlt wird, wie schon verbaut wurde.
Kaufvertrag vom Bauträger
Vorteile des Kaufs vom Bauträger
Der Vorteil des Erwerbs vom Bauträger ist jener, dass Sie noch in die Gestaltung, Ausführung und Raumaufteilung einwirken können. Der Kaufpreis bei einem derartigen Bauträgerprojekt ist auch nicht sofort, sondern lediglich in Raten über die Bauzeit verteilt an den Bauträger bezahlt werden. Ein Sachverständiger, der sogenannte Baufortschrittsprüfer, führt bei jedem erreichten Baufortschritt eine Besichtigung durch und prüft, wie weit der Bau schon fortgeschritten ist. Entsprechend dem Baufortschritt müssen dann die anteiligen Kaufpreisraten an den Bauträger bezahlt werden.
Unsere Kanzlei führt eine spezielle Grundbuchseintragung durch und wir bewirken dadurch, dass der Käufer auch später genau die von ihm ausgewählte Wohnung erhält und diese nicht einem anderen Interessenten mehr verkauft werden kann.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für die Abwicklung eines Bauträgervertrages betragen rund 2 % zuzüglich Umsatzsteuer auf Basis des Kaufpreises. Darin inkludiert sind auch die Kosten für die Beauftragung des sogenannten Baufortschrittprüfers. Dieser prüft, wie weit der Bau fertiggestellt ist und gibt dann durch sein Gutachten die Weiterleitung der einzelnen Kaufpreisraten an den Bauträger frei. Im Falle der Kreditfinanzierung des Kaufpreises fallen 1,2 % an Pfandrechtseintragungsgebühr an sowie Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr in Höhe von ingesamt 4,6 % auf Basis des Kaufpreises.