Unsere Spezialgebiete

Kaufverträge samt Treuhandabwicklung

Kaufverträge samt Treuhandabwicklung

Durch eine Vertragsabwicklung in unserer Kanzlei genießen Sie den unschätzbaren Vorteil, dass Sie sich absolut um nichts kümmern müssen und ihnen alles abgenommen wird. Sie müssen weder auf eine Behörde, Bank noch zum Finanzamt oder auf das Grundbuch gehen und ersparen sich darüber hinaus damit auch viel Aufwand, Zeit und teilweise auch Ärger, weil wir durch den direkten Kontakt mit den Behörden für Sie alles rasch, kompetent und zu 100 % korrekt erledigen. Das schafft Beruhigung und Sicherheit.

Schenkungsverträge und Übergabeverträge

Schenkungsverträge und Übergabeverträge

Gerade das Steuerverfahren ist bei Schenkungen und (landwirtschaftlichen) Übergaben extrem kompliziert geworden. Durch unsere Spezialisierung und Erfahrung können wir dieses um rund 4-6 Monate abkürzen, weil wir das Fachwissen zur Selbstberechnung der Steuer besitzen. Damit kommen Sie erstaunlich rasch in das Grundbuch. Darüber hinaus führen wir zwei verschiedene Berechnungen in Ihrem Interesse durch. Sie bezahlen nur den Betrag, der bei der niedrigeren Berechnung herauskommt. Das wird vom Finanzamt akzeptiert - wenn man es richtig macht. Vertrauen Sie deshalb uns als Spezialisten mit immenser Erfahrung auf diesem Gebiet. Nicht umsonst sind wir Kooperationspartner der Landwirtschaftskammer und des Bauernbundes.

Wohungseigentumsverträge und Parifizierungen

Wohungseigentumsverträge und Parifizierungen

Gerade bei Wohnungseigentumsverträgen und Neuparifizierungen ist Erfahrung extrem wichtig, weil auch für die Zukunft Vorsorge getroffen werden soll. Auch wenn im Familienverband nicht unbedingt Regelungen notwendig wären, so ist unbedingt darauf zu achten, dass im Falle des Weiterverkaufs schon entsprechende Regelungen im Wohnungseigentumsvertrag vorhanden sind. Dafür benötigt es Erfahrung und Spezialwissen. Bei Wohnungseigentumsverträgen passieren viele Fehler. Bestimmte Fehler machen die Wohnungseigentumsbegründung nichtig, also wertlos. So, als ob man den Vertrag gar nicht unterschrieben hätte.

Grundstücksteilungen und Durchführung von Vermessungsurkunden

Grundstücksteilungen und Durchführung von Vermessungsurkunden

Grundstück ohne Zufahrt? Nicht nur reine Theorie. Wird bei Grundstücksteilungen vergessen, eine Dienstbarkeit für ein dahinterliegendes Grundstück einzutragen, ist dieses faktisch wertlos. Passiert ist dies konkret bei einem Vertrag, der kostengünstig bei einem Nichtfachmann erstellt wurde. Er verwendete offensichtlich das falsche Muster. Hier zeigt sich: Nichts ist so teuer wie ein billiger Vertrag. Vertrauen Sie uns als Spezialisten, denn wir wickeln auch die Grundteilung beim Vermessungsamt ab.

Abwicklung von Bauträgerprojekten

Abwicklung von Bauträgerprojekten

Damit Sie die absolute Sicherheit haben, dass Zahlungen nur dann an den Bauträger weitergeleitet werden, wenn auch der entsprechende Baufortschritt erreicht ist, werden von mir zahlreiche Sicherungsinstrumente in den Vertrag mit eingebaut. Damit können Sie beruhigt sein, dass nur so viel an den Bauträger bezahlt wird, wie schon verbaut wurde.

Kompetenz durch Spezialisierung

Bei Beauftragung unserer Kanzlei können Sie Expertenwissen und fundierte Spezialkenntnisse im Bereich des Vertrags- und Liegenschaftsrechtes erwarten. Schnelle Umsetzung Ihrer Vorgaben sowie eine sorgfältige Erarbeitung langfristiger Lösungen sind bei uns eine Selbstverständlichkeit, nicht um sonst besteht zu vielen Klienten ein langjähriges persönliches Vertrauensverhältnis. Dies bestätigen unzählige begeisterte Kunden – von diversen Gemeinden über Landwirte und Häuslbauer bis hin zu Vorständen von internationalen Konzernen.

Dies alles gibt uns Recht in der Entscheidung, die seit Anbeginn gelebte Spezialisierung auf Kaufverträge, Schenkungsverträge, Übergabeverträge sowie sämtliche Grundstücksangelegenheiten weiterhin erfolgreich fortzusetzen. Wir sind regional und überregional tätig, also in ganz Österreich für Vertragsabwicklungen zugelassen. Wir arbeiten deshalb von Vorarlberg bis Wien.

Auch wenn es „brennt“ und Soforthilfe im Notfall erforderlich ist, sind Sie bei uns an erster Adresse. Hier eines von vielen Beispielen:

Einer unsere zufriedenen Mandanten musste bei einem Grundstückskauf so schnell wie möglich ins Grundbuch. Der Auftrag wurde unserer Kanzlei am Donnerstag erteilt, am Freitag wurde der Vertrag um 11:3o Uhr unterfertigt, den Kaufpreis hat der Kunde per Eilüberweisung am Freitag ebenfalls auf das Treuhandkonto bezahlt, am Freitagnachmittag wurde durch Intervention unserer Kanzlei die Grundverkehrsbestätigung ausgestellt, am Wochenende in der Kanzlei das Finanzamtsverfahren durchgeführt und am Montag um 10:45 Uhr, also gerechnet in Werktagen in weniger als 24 Stunden bereits der Antrag beim Grundbuch überreicht. Derartiges ist nur in einer spezialisierten Kanzlei möglich, weil wir wissen, dass wir „Gewehr bei Fuß" stehen müssen, wenn es wirklich einmal brennt! Dieser Klient ist nun schon seit vielen Jahren Klient aus Überzeugung!